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» Trotz SV Schulden aktuell keine SV Schulden ??? «

Hallo SteBa,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, welche ich schon in der Form erwartet habe , dass es wahrscheinlich keine Pflicht der zusätzlichen Prüfung nach Vorlage von amtl beglaubigten Unterlagen mehr bedarf , wenn diese zu 99,9 % aussagekräftig sind, das keine Schulden mehr bestehen.

Man kann jetzt wirklich nur noch hoffen, dass im Zuge der Prüfung jetzt auch die Gründe für die Untersagung damals mit herangezogen werden und dabei dann doch noch festgestellt wird , dass nicht nur bei FA sondern auch bei KKn enorme Schulden bestanden und von der KK auch noch eine Unbedenklichkeitserklärungen angefordert wird.
Dies also doch noch bemerkt wird, wenn dann alle Unterlagen abgegeben wurden und die Prüfung los geht.

Hörte mal, dass das Gewerbeamt autom wieder alle Behörden von einem Antrag auf Wiedergestattung sogar unterrichten müsste, die damals der Untersagung zugestimmt haben. Und erst wenn die alle ihr Okay geben, dass dem nichts mehr im Wege steht , könne erst einer Wiedergestattung zugestimmt bzw eine Untersagung aufgehoben werden. Also das, das Wiedergeasttungsverfahren genau so abliefe, wie das Untersagungsverfahren, wo erst noch mehrere Behörden vorher angehört werden müssten, bevor das Gewerbeamt eine Entscheidung treffen darf.

Frage:
In wie fern stimmt denn diese Aussage ?
Dann wäre das ja doch alles viel korrekter bei der Prüfung und würde sicher die KK nicht zustimmen ...


Lg Sandkorn



Gepostet am 26.10.2012 um 13:16 von:
Benutzer: Sandkorn
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