Forum-Gewerberecht

» Trotz SV Schulden aktuell keine SV Schulden ??? «

Hallo Sandkorn,

grundsätzlich steht es der Behörde frei zusätzlich zu den vorgelegten Unterlagen weitere Ermittlungen anzustellen und Stellungnahmen einzuholen.

Wenn zum Zeitpunkt der Gewerbeuntersagung bereits Rückstände bei der Krankenkasse bestanden und diese der Behörde damals bekannt waren, ist es durchaus wahrscheinlich, dass die Behörde sich bei der Krankenkasse nach dem aktuellen Stand der Angelegenheit erkundigt.

Grüße

SteBa



Gepostet am 26.10.2012 um 12:09 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=77190#post77190


Beitrags-Print by Breuer76