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» Trotz SV Schulden aktuell keine SV Schulden ??? «

Hallo,

bei der Wiedergstattung eines Gewerbe soll ja eigentlich geprüft gewerden, ob keine alte Schulden mehr an Steuer- und SV Schulden bestehen bzw Ratenzahlung darüber laufen, das diese in absehbarer Zeit erledigt sind.

Ein Bekannter musste für die Prüfung , eine Unbedenklichkeitserklärung des FA ,Führungszeugnis und Auszug Insolvenzgericht vorlegen - was natürlich wiedererwartend auch alles positiv für ihn ausfiel nach einer Insolvenz - , so wie den Auszug aus Schuldnerverzeichnis der ebenso absolut keinerlei Eintragung mehr enthält ...

Die Person hat aber noch emense KK Schulden , trotz Restschuldbefreiung nach Insolvenz, die nicht in die Insolvenz gefallen sind ABER die tauchen jetzt nirgendwo auf !  Kopfkratz  !
Eigentlich müssten die im Schuldnerverzeichnis stehen, aber wer in letzten 3 Jahren keine eidest. Vers. geleistet hat, was ja wärend der Insolvenz auch nicht geht da in der Zeit nicht vollstreckt werden darf und die Eintragung der geleistetn eidst Vers. auch autom immer nach 3 Jahren gelöscht wird , steht nach Insolvenz also dort auch nichts drin  Kopfkratz  .

Demnach kann der ASt also mit den von ihm zu erbringenden Nachweisen an amtl Unterlagen den Eindruck beim Gewerbeamt erwecken und sogar klar beweisen , das alle Gründe die damals zur Untersagung geführt haben, zu 100% weggefallen sind!  Kopfkratz  
Also steht hier einer Wiedergesttung eigentlich überhaupt nichts mehr im Wege trotz vorhandener Altschulden. Wofür andere vielleicht eine Untersagung bekämen, bekäme er ne Wiedergestattung, wenn ich das jetzt als Laie richtig einschätze ...  Wand  

Meine Frage nun :
Schreibt das Gewerbeamt nun im Zuge des Wiedergestattungsverfahren auch selber parallel noch mal die KKn an , bei denen er damals Schulden hatte und erfährt es darüber doch noch von den Restschulden oder fällt das jetzt wirklich untern den Tisch ?
Normaler Weise müssten sie hier doch auch noch eine Unbedenklichkeitserklärung von den KKn anfordern beizubringen, wenn er dort auch Schulden hatte, aber das wurde eben nicht verlangt zum Vorteil des ASt ----  Kopfkratz  

FAZIT: es wurden alle Unterlagen abgefordert wo keinerlei neg Eintragung mehr sein können durch Insolvenz und zuverlässig wirkt . Aber die , womit er keinesfalls als zuverlässig gelten würde - und bereits schon ein Inkasso dran ist und auf eine eV auslaufen wird, wurden nicht gefordert oder geprüft. Aber vielleicht wird meine Frage oben mit JA beantwortet ....dann fliegt das doch noch auf  Danke  



Gepostet am 26.10.2012 um 11:03 von:
Benutzer: Sandkorn
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