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» BR-Drs. 459/12 Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes Spielhallen kommen rein «

Hallo zusammen,

nun ist die erste Stellungnahme einer Praktikerin nachzulesen

[URL]http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a07/anhoerungen/2012/G
eldw__sche/Stellungnahmen/13-Penelope_Schneider.pdf[/URL]

Leider wurde mit keinem Wort der Bereich des Glücksspiels und der Spielhallen erwähnt, um den es am Montag eigentlich geht, aber einige aus meiner Sicht wichtige Punkte der Stellungnahme sind

- die Anzahl der Verpflichteten ließ sich von der Aufsichtsbehörde nicht ermitteln, sondern nur schätzen

- eine bundeseinheitliche Koordinierungsstelle in Fragen der Geldwäsche wird als erforderlich erachtet

- der risikobasierte Ansatz wurde dargestellt "Qualität vor Quantität"

- die Problematik bei Verpflichteten, wenn diese ihr Unternehmen bewusst zum Ziel der Geldwäsche betreiben oder bestimmte Handlungen bewusst in Kauf nehmen, wird erwähnt ohne Lösungsansatz

- Sach- und Personalaussattung mit entsprechender Fortbildung ist notwendig



VG
Meike



Gepostet am 20.10.2012 um 05:39 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=76939#post76939


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