Forum-Gewerberecht
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Hallo,
die Schrottis brauchen eigentlich schon immer eine RGK !
Mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG zum 01.06.2012 wurde eine Übergansfrist von 3 Monaten beschlossen. (§§ 53 ff., 72)
Die Erlaubnis wird bei uns vom Kreisumweltamt erteilt.
MfG
Thomas Pieck
Gepostet am 11.10.2012 um 08:11 von:
Benutzer: Pieck, OA Düren
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=76659#post76659
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