Forum-Gewerberecht

» Schrottsammler «

Guten Morgen Frau Kollegin,

bei uns in Rommerskirchen ist die zuständige Behörde für die Abfallentsorgung das Umweltamt des Rhein-Kreises Neuss.

Die dortigen Kollegen prüfen alle Voraussetzungen und erteilen auch die entsprechenden Genehmigungen (insbesondere die gesetzlichen Neuregelungen zum Abfallrecht betreffend Anzeigepflicht, Elektroschrott, etc. pp).

Grundsätzlich ist es aber richtig, dass der Schrottsammler eine RGK benötigt.

MfG,

Arne Feldmann



Gepostet am 11.10.2012 um 07:48 von:
Benutzer: roki
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=76654#post76654


Beitrags-Print by Breuer76