Forum-Gewerberecht

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Hallo zusammen,

nun das Jugendschutzgesetz ist eindeutig, hier auch die Erläuterung

[URL]http://www.jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_gewerbetreibende_un
d_veranstalter/spielhallen/dok/37.php[/URL]


Es wird von einem "Anwesenheitsverbot" gesprochen.


Und da müssen die Spielhallen eben sicherstellen, dass die Jugendlichen NICHT anwesend sind.

- Und das gilt nicht nur für Spielhallen, sondern auch die spielhallenähnlichen Unternehmen.-

Wer aber in Spielhallen gar keine "Aufsichtspersonen" beschäftigt, sondern reine "Servicemitarbeiter", die sich dann noch um mehrere Etagen und mehrere Konzessionen "kümmeren" muss, hat natürlich ein Problem.

Dies muss er als Unternehmer aber selbstständig lösen.


VG
Meike



Gepostet am 11.10.2012 um 05:59 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=76652#post76652


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