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Hallo zusammen,  Moin  

ich hätte eine Frage zur Thematik der Schrottsammler:

Bei uns möchte jemand als Schrottsammler tätig werden.

1.) Gewerbe ja, weil er den eingsammelten Schrott an den
Schrotthändler verkauft?
Dann Reisegewerbe?

2.) Ist es richtig -und wenn ja: wo steht das-, dass Schrottsammler ihr
Fahrzeug mit dem Aufkleber "A" versehen müssen?

3.) Brauchen Schrottsammler eine gesonderte "abfallrechtliche"
Erlaubnis? Wenn ja, wer ist zuständige Behörde??

Fragen über Fragen......  verwirrt    Weißnicht    verwirrt    Weißnicht  



Gepostet am 10.10.2012 um 16:30 von:
Benutzer: Karina
Der Original-Beitrag :
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