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Meike wird sich freuen: Online-Glücksspiele sollen in die Regelungen zur Geldwäschebekämpfung einbezogen werden. Zumindest wird ein entsprechender Gesetzentwurf am 22. Oktober Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses sein.

Konkret heißt das vor allem, dass die Spieler ein auf ihren Namen lautendes Konto beim Spielveranstalter einrichten müssen (die Registrierung bei einem Zahlungsdienstleister allein reicht nicht mehr aus) und dass die Banken dafür sorgen sollen, dass Zahlungen auch entsprechenden Online-Glücksspielen zugeordnet werden können.

Die Sitzung dazu um 14 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Wer dabei sein will, kann sich unter [EMAIL]finanzausschuss@bundestag.de[/EMAIL] dafür anmelden.

[URL]http://www.gamesundbusiness.de/news/details/oeffentliche-anhoerung-454
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Gepostet am 10.10.2012 um 08:57 von:
Benutzer: räubertochter
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