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Hallo,  Moin  

seit kurzer Zeit haben wir in Iserlohn eine Paintball-Halle. Vieles spricht ja generell dafür, derartige Aktivitäten ordnungsbehördlich zu unterbinden. Bei einer Überprüfung des Objektes kamen uns jedoch Zweifel, wenn man sich die Begründungen in entsprechenden Gerichtsurteilen anschaut.  verwirrt  

Im Gewerbearchiv 08/2005 ist eine interessante Abhandlung vom Oberregierungsrat Dr. Scheidler abgedruck, der auch eine differenzierte Anschauung vertritt.

Gibt es Ordnungsbehörden, bei denen der Betrieb von Paintball-Hallen geduldet wird? In diesen Fällen wäre für uns interessant zu wissen, welche Gr+ünde dafür ausschlaggebend sind, diese Hallen nicht zu schließen.

Mit freundlichen Grüßen aus Iserlohn

Roland Ihlbrock



Gepostet am 10.10.2005 um 10:49 von:
Benutzer: Ihlbrock
Der Original-Beitrag :
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