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» Zuverlässigkeitsprüfung § 9 BewachV «

    aus dem wunderschönen Land Brandenburg    

Wer kann mir helfen? Ich habe eine alteingesessene Bewachungsfirma, die nun endlich, nach Jahren und etlichen Aufforderungen geschafft hat, das gesamte Bewachungspersonal zu melden. Darunter fallen auch Beschäftigte, die bereits seit 1997 angestellt sind. Zum Glück wurden Sachkundenachweise erbracht.

Nun aber meine Frage:
Darf/Muss ich trotzdem bei den Beschäftigten (vor Einstellung 2003) ein Führungszeugnis nach § 41 Absatz 1 Nr. 9 BZRG einholen und demnach die Zuverlässigkeit (inkl. Gebühren) bestätigen?
Oder gibt es eine Art Bestandschutz?
Galt vor 2003 trotzdem nicht, dass Bewacher ihre Beschäftigten der Behörde melden mussten mit Vorlage Behördenführungszeugnis?

Über sämtliche Hilfe wäre ich dankbar und wünsche allen einen sonnigen Wochenstart...LG und  Danke  



Gepostet am 08.10.2012 um 10:26 von:
Benutzer: MayaRose
Der Original-Beitrag :
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