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Hallo zusammen und endlich mal wieder ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

Da ich mich aktuell mit der Problematik der [B]gewerbsmäßigen [/B]Ausübung des Gaststättengewerbes herumschlage und keine wirklich glückliche Lösung finde, möchte ich bitten, den Punkt der gewerbsmäßigen Ausübung des Gaststättengewerbes auf die Tagesordnung, meinetwegen in der "OPEN-BOX", zu nehmen.

Vielleicht sollte man zudem bei evtl. angedachten Gesetzesänderungen überlegen, ob man nicht die Definition "Gaststättengewerbe" anders fasst und dieses so formuliert, [I][B]dass jede Person, die Getränke oder zubereitete Speisen an jedermann oder bestimmten Personenkreisen abgibt[/B][/I], unter diese Rechsnorm zu fassen ist.

Auch wäre zu überlegen, ob nicht unmittelbar im jeweiligen Gesetzestext ein Paragraf aufgenommen wird, der es den Gaststättenbehörden ermöglicht, im Vorfeld eine Veranstaltung zu unterbinden (zu verbieten) wenn die dort vorgesehenen Fristen nicht eingehalten werden oder aber erhebliche Störungen von Rechtsnormen oder der Allgemeinheit zu erwarten sind.



Gepostet am 08.10.2012 um 09:39 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
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