Forum-Gewerberecht

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Guten Morgen!

Ich habe solche Anmeldungen auch schon gemacht. Wenn dann der Laden tatsächlich eröffnet wird machen wir eine Ummeldung mit Betriebssitzverlegung und evtl. muss die Tätigkeitsbeschreibung angepasst werden. Bis der Laden eröffnet wird könnte man ja so etwas wie "Handel mit Kleidung" eintragen und später dann in Einzelhandel oder Ladengeschäft oder wie auch immer umbenennen.
Ich seh da keine Probleme das so zu machen, da ich finde auch vorbereitende Tätigkeiten zur Gewerbeausübung dazugehören. Ich warne die Leute halt immer schon vor, dass in diesem Fall noch eine gebührenpflichtige Ummeldung sie zukommt.
Bisher hatten wir damit keine Probleme.

Grüßle



Gepostet am 08.10.2012 um 09:01 von:
Benutzer: Motcha
Der Original-Beitrag :
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