Forum-Gewerberecht

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    Frau Kollegin,

bei der Dame ist die gewerbliche Tätigkeit an sich schon dann gegeben, wenn sie mit Vorbereitungshandlungen für den "eigentlichen" Gewerbebetrieb beginnt. Die Angaben sind an sich nachvollziehbar. Sie kann das Gewerbe bis zur Übernahme des Ladens entsprechend ausüben und muss ggf. später ummelden.
Man denke z.B. an einen Ladeninhaber, der einen Laden renovieren muss, der hat mit der Anmietung und Renovierung eine dem Gewerbebetrieb dienliche Tätigkeit auszuüben und ist insofern auch schon Gewerbetreibender.



Gepostet am 08.10.2012 um 08:44 von:
Benutzer: Schwarzer
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