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Guten Morgen zusammen. Ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe.

ich habe hier eine Gewerbetreibende, die zum 01.01.2013 ein Modegeschäft übernimmt. Bis zum 31.12.2012 wird es von jemand anderen betrieben. Nun möchte die künftige Gewerbetreibende JETZT schon ein Gewerbe als Nebenerwerb anmelden (auf Ihre private Adresse), weil Sie vorher schon Einkäufe im Großhandel tätigen möchte. Ich habe ehrlich gesagt ein Problem damit, denn jetzt schon das Gewerbe zum 01.01.2013 ist ja zu früh (so wurde mir des jedenfalls immer gesagt, dass wir eine Gewerbeanmeldung frühestens 1 Monat vor beginn der Tätigkeit annehmen können), und die Anmeldung zum 01.10.2012 auf Ihre private Anschrift entspricht doch auch nicht der Wahrheit, da sie das Gewerbe doch tatsächlich noch gar nicht ausübt und an Ihrer privaten Anschrift schon mal gar nicht? Es muss doch eine andere Möglichkeit für die Leute geben, im Großhandel einzukaufen oder sehe ich das falsch? Oder soll ich jetzt schon eine Anmeldung annehmen, mit Datum 01.01.2013 obwohl auch die kommentierung sagt, dass die Anzeigepflicht mit Beginn des Gewerbebetriebes entsteht? Was würden Sie tun? Vielen Dank im Voraus.



Gepostet am 08.10.2012 um 08:17 von:
Benutzer: tumari
Der Original-Beitrag :
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