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» BR-Drs. 459/12 Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes Spielhallen kommen rein «

... so so eine Anhörung.



Da wurde also der VDAI, nicht der BDK oder irgendwelche Experten der Kriminalpolizei, am 26.06.2012 vom BMF zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Geldwäscheprävention angeschrieben und die Aussagen derer, die dann durch Aufsichtsbehörden betroffen würden, war so ausschlaggebend, dass mal eben ein absolutes MUSS aus einem Gesetz ersatzlos gestrichen wurde!!


Mehrfach schon musste ich Geschreibsel von "abstrakten Gefahren" lesen und was angeblich nie bewiesen worden sei oder wo es angeblich keine Erkenntnisse zu geben würde.


Was für ein Quatsch!


Wie wäre es denn, wenn im Finanzausschuss anstatt einer "Anhörung" mal eine Vorführung erfolgen würde.


Begreifen hat viel mit anfassen und anschauen zu tun.


Dann könnte man mit den ganz einfachen von der PTB zugelassenen Möglichkeiten beginnen,

mit dem "wie lösche ich meine steuererheblichen Daten und zwar für immer"

und dann könnte man zeigen, dass bis heute die aktuellen steurechtlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, d.h. keine Geschäftsvorfälle aufgezeichnet werden, sondern nur Abrechnungszeiträume.

Wenn das der ein oder andere dann mal gesehen hat, bekommt er vielleicht die ersten Vorstellungen davon wie leicht es jeder hat, der Steuern verkürzen oder Geld waschen möchte als Unternehmer.


Und wenn dieses warm-up erfolgte,
könnte es mit den richtig interessanten Vorführungen weiter gehen. - vielleicht in einer nicht öffentlichen Sitzung -

Beginnend mit den zugelassenen Möglichkeiten des "Geldmanagements" eines Spielgeräts, dessen Bauart von der PTB zugelassen wurde.

Nach diesen Standartmöglichkeiten für Eingeweihte könnte es dann noch zu denen der richtigen Experten kommen.



VG
Meike



Gepostet am 28.09.2012 um 17:40 von:
Benutzer: Meike
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