Forum-Gewerberecht

» BR-Drs. 459/12 Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes Spielhallen kommen rein «

Das angesprochene Protokoll der Bundestagssitzung liegt nunmehr vor.

Was sagte wer?
[B]Martin Gerster (SPD):[/B]
...Spannender als das, was der Entwurf fordert, ist jedoch, was nicht mehr in dem Gesetz auftaucht: Seit Jahren gibt es im Bereich der Geldspielhallen massive Vorbehalte hinsichtlich der Manipulationsanfälligkeit der Spielgeräte. Es existieren deutliche Hinweise, dass eine ganze Reihe von Automatencasinos der organisierten Kriminalität zuarbeiten.
Wagen wir auch hier den Blick zurück: Im Herbst des vergangenen Jahres fragte ich bei der Bundesregierung schriftlich nach, wie sie dieses Gefahrenpotenzial bewertet. Am 26. September 2011 antwortete mir der zuständige Staatssekretär im FDP-Wirtschaftsministerium: „Im Hinblick auf Geldwäsche geht nach Einschätzung der Bundesregierung von gewerblichen Spielhallen kein spezifisches Gefahrenpotenzial aus.“
Eine Einschätzung, die ich angesichts der Aussagen einer Reihe von Sachverständigen, die an der Überprüfung von Geldspielgeräten beteiligt sind, nicht teilen kann. Von deren Seite heißt es in einem ebenfalls 2011 veröffentlichten Positionspapier: „Es ist für die Autoren vollkommen unverständlich, warum jede moderne elektronische Registrierkasse eine bessere Nachvollziehbarkeit der erfolgten Einnahmen, Ausgaben und Umsätze bietet als Geldspielgeräte. Dies führt direkt dazu, dass Steuerbehörden und Aufstellern ein transparenter Einblick verwehrt bleiben muss. … Es ist unverständlich, warum wiederholt ‚Technische Richtlinien‘ erarbeitet und umgesetzt werden, die offensichtlich billigend in Kauf nehmen, dass Manipulationen, Betrug und Geldwäsche nicht erkannt oder nachgewiesen werden können, und somit die Steuerhinterziehung im großen Stil ermöglicht wird.“
Bemerkung am Rande: Die für die angesprochenen technischen Richtlinien zuständige Physikalisch-Technische Bundesanstalt, PTB, untersteht dem FDP-geführten Bundeswirtschaftsministerium.
Als Berichterstatter meiner Fraktion habe ich diese Problematik wiederholt angesprochen. Umso erfreulicher war es, dass auch dieses Thema im Mai Gegenstand unserer gemeinsamen Beratungen im Forum Geldwäscheprävention beim Bundesministerium der Finanzen war. Den dort anwesenden Abgeordneten wurde angekündigt, man werde sich dem Problem näher widmen. Der kurz darauf folgende Referentenentwurf des BMF klang vielversprechend: Ein eigener Paragraf sollte die „geldwäscherechtliche Aufsicht über den Betrieb von Spielbanken“ regeln. Doch in der Ressortabstimmung flog der § 16 a zur Spielhallenregulierung aus dem Regierungsentwurf. Augenscheinlich wurde er nach eiliger Intervention der Automatenlobby gestrichen – im Zuge der Rückkopplung mit dem Wirtschaftsministerium. Setzt man dies in Zusammenhang mit den jüngsten Berichten über die fragwürdigen Deals zwischen der Gauselmann-Gruppe und der FDP, wird die Sache – gelinde gesagt – höchst suspekt.
Da hilft auch das im Regierungsentwurf enthaltene Überbleibsel zur Änderung der Gewerbeordnung nichts, mit dem Sie Personen das Aufstellen von Geldspielautomaten untersagen wollen, wenn diese in den vergangenen drei Jahren wegen Geldwäsche verurteilt worden sind. Das dürfte die laufenden Wäschereigeschäfte kaum ausbremsen. Schon gar nicht, wenn Sie andere Ansätze – wie die Einführung personengebundener Spielerkarten – im Zuge der ebenfalls anstehenden Änderung der Gewerbeordnung nicht aufgreifen wollen.

[B]Dr. Gerhard Schick (Bündnis 90 / Die Grünen)[/B]
....Zweitens. Das Thema Spielhallen: Auch hier möchte ich auf eine Empfehlung des Bundesrates verweisen. Der Bundesrat schlägt vor, den die Spielhallen betreffenden Passus, der im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen noch enthalten war, wieder einzufügen. Das unterstützen wir Grünen ausdrücklich. Offensichtliche Gründe für die Streichung der Normen für Spielhallen liegen meiner Ansicht nach nicht vor.
Der Passus würde mit einem neuen § 16 a im Geldwäschegesetz Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Automatenspielkasinos eröffnen, sofern dort geldwäscherelevante Vorgänge nachgewiesen werden können. Das theoretische Risiko lässt sich nicht bestreiten, über die Praxis haben wir in den bisherigen Beratungen mindestens widersprüchliche Angaben erhalten. Der Entwurf des § 16 a sieht eine spezielle Adressierung der Spielhallen vor und greift damit die Bedenken auf, die vor einem Jahr gegen die Aufnahme der Spielhallen in den Verpflichtetenkatalog sprachen.
Im Zusammenhang damit steht ein dritter Punkt, der nicht den vorliegenden Gesetzentwurf, sondern die Spielordnung betrifft. Diese soll ja ebenfalls novelliert werden. Doch das Anliegen der Geldwäscheprävention scheint dabei weniger wichtig zu sein als die Interessen der Automatenlobby. Denn die unabhängigen Kontrollen der Spielgeräte vor Ort sollen abgeschafft werden.
Ist es nicht grotesk? Wir passen – in Bezug auf das Onlinespiel – das Geldwäschegesetz an den technischen Fortschritt an, und gleichzeitig sollen in der Spielverordnung nach dem Willen des Bundeswirtschaftsministeriums die Kontrollen der Spielgeräte vor Ort abgeschaffttionsanfällige, softwaregestützte Geräte, sondern um Einarmige Banditen aus dem Technikmuseum. Es entsteht der Eindruck, dass hier das Wegsehen des Staates bei der Geldwäsche rechtlich verankert werden soll.


Wie geht es weiter ?
[B]Peter Aumer (CDU/CSU):[/B]
Am 22. Oktober werden wir zu dem Entwurf eine öffentliche Anhörung durchführen und den Entwurf anschließend im Finanzausschuss beraten und beschließen.

Grüße



Gepostet am 28.09.2012 um 15:26 von:
Benutzer: gmg
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