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Moin,

ich würde das als freie Tätigkeit einstufen, da er die Motive selbst entwirft. Er wird kreativ und schöpft diese Kreativität ab. Das ist wie Bilder malen.

Würde er nur vorgefertigte, bereits bestehende Motive ins Netz stellen, sähe ich das anders. Dann vermarktete er Bestehendes. So erschafft er aber selber.

Lieben Gruß - Anni



Gepostet am 26.09.2012 um 08:14 von:
Benutzer: Anni Weiler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=76275#post76275


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