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 Weißnicht  
Ich komme hier mit folgender Sache nicht weiter ...... :

Das Registergericht teilt mit, dass die persönlich haftende Gesellschafterin „M-GmbH“ aus der „R-GmbH & Co.KG“ ausgeschieden und dafür die „R-GmbH“ als solche eingetreten sei.

Mir stellt sich die Frage, wie der Wechsel der persönlich haftenden Gesellschafterin gewerberechtlich zu erfassen ist. In unserem Gewerbeprogramm (MIGEWA) kann im Bearbeitungsmodus die persönlich haftende Gesellschaft nicht einfach aktualisiert werden.

Mir stellt sich daher folgende Frage:

Ist die GmbH & Co.KG komplett abzumelden und mit der neuen phG wieder anzumelden? Ist hierfür eine Gewerbeanzeige (An- und Abmeldung) von der R-GmbH & Co.KG erforderlich (ggf. mit welchem Meldegrund)?

Ich hatte diesen Fall noch nicht und weiß nicht so recht weiter.......

Über zahlreiche Hilfestellungen wäre ich dankbar!



Gepostet am 25.09.2012 um 12:47 von:
Benutzer: Sandra
Der Original-Beitrag :
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