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Hallo,

gestern war ein Bürger bei mir, der Druckmotive für einen sog. "Spreadshirt-Shop" entwerfen möchte. Diese Motive werden dann auf die Spreadshirt-Seite" hochgeladen und man kann im Internet dann aus diesen Motiven (lt. Wikipedia werden 30.000 /Woche hochgeladen) T-Shirts, Tassen o.ä. selbst gestalten.

Pro Artikel, der mit dem "eigenen Entwurf", gestaltet wird, erhält der Herr eine selbst festgelegte Provision (ca. 3,00 Euro). Er geht aber mit dem Kunden, der sich z. B. das T-Shirt gestaltet keine Geschäftsbeziehung ein sondern lediglich mit der Internetplattform, der er sein Motive zur Verfügung stellt.

Nun meine Frage, ist das als Gewerbe einzustufen oder als freie Tätigkeit. Ich freue mich über Antworten.

Vielen Dank und schönen Tag noch.

U. Schafroth



Gepostet am 25.09.2012 um 08:58 von:
Benutzer: landratsamt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=76239#post76239


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