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» wettannahmestelle als Ladengeschäft- Nutzungsänderung? «

Unabhängig davon, daß Wettbüros allgemein und bei unserer bauaufsicht insbesondere als Vergnügungsstätten angesehen werden, schließe ich mich Menschel an.

Wenn du es besser weißt, warum fragst du dann??

Mach dein Wettbüro auf und warte, was das Bauamt und die Genehmigungsbehörde für Wettannahmestellen dann machen     .



Gepostet am 24.09.2012 um 11:56 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=76209#post76209


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