Forum-Gewerberecht

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Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen
und Willkommen im Forum!
Wenn Sie Ihre Waren auf nach der GewO festgesetzten Märkten anbieten, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte. Dort gelten für den Veranstalter des Marktes und dessen Beschicker die sogenannten "Marktprivilegien" (u.A. eben der Wegfall der Reisegewerbekartenpflicht, Möglichkeit zur Sonntagsöffnung und andere Ausnahmen vom Ladenschluss).
Wenn Sie "nur so" umherziehen und "Klinken putzen" oder auf öffentlichen oder privaten Flächen Ihr Sortiment zum Kauf anbieten, brauchen Sie eine Reisegewerbekarte.



Gepostet am 24.09.2012 um 08:01 von:
Benutzer: Menschel
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=76189#post76189


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