Forum-Gewerberecht

» Mobiles historisches Badehaus «

Hallo aus Österreich,

auch wir möchten unsere Meinung kund tun, da wir unter anderem ein solches Etablissement (Grenzüberschreitend bzw. EU-weit) betreiben.

Mit unserem Unternehmen sind wir als Veranstaltungsagentur dem Gewerberecht als Einzelunternehmen unterstellt. Wir realisieren unter anderem Zeitreisen, Themenveranstaltungen, mittelalter Märkte etc. In diesem Zusammenhang ist der Betreiber des Badehauses als Darsteller (Schauspieler) zu sehen, der als Bader/Baderin demonstriert wie das "Jährlich Bad" verrichtet wurde. Diese "mobile Badeanstalten" sind vorrangig nicht als öffentliche Badeanstalten zu betrachten, obwohl sich der eine oder andere Festbesucher nicht nehmen lässt auch mal nackend in den Zuber zu hüpfen.

Generell wäre aus unserer Sicht zu betrachten ob der Betreiber a) auf Honorarbasis als Darsteller vom jeweiligen Veranstalter gebucht ist, oder ob er b) versucht seine Badedienste dem Marktvolk gegen bare Münze zu verkaufen. c) Viele Badehäuser generieren Umsatz mit dem Verkauf von Getränken - in diesem Fall währe eigentlich das Recht welches für Gastronomie- und Schankbetriebe angewendet wird maßgebend.

Was die Hygiene etc. betrifft ist das jeweilige Gewerbeaufsichtsamt bzw. in Österreich das Arbeitsinspektorat zuständig.

LG

Jürgen
[URL]www.events-peter.com[/URL]



Gepostet am 22.08.2006 um 10:40 von:
Benutzer: jürgen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7611#post7611


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