Forum-Gewerberecht

» Kommentar zum 19. Hauptgutachten der Monopolkommission «

Hallo zusammen,

immer wieder muss man sich derartige "Argumentationsketten" anhören oder wie oben lesen

"Zugleich kann festgehalten werden, dass das gegenwärtige Verbot von Internet-Glücksspielen nicht durchgesetzt wird.............

Die Beibehaltung des Internetverbots für Casinospiele bei gleichzeitiger Öffnung des Internets für Lotterien und Sportwetten geht also im Hinblick auf das Regelungsziel der Kanalisierung des Spielbedürfnisses in geordnete Bahnen am Kern des Problems vorbei. Vielmehr ist eine Öffnung des Internets für Casinospiele ebenso geboten wie die Schaffung von Werbemöglichkeiten der Spielbanken im Internet – Letzteres übrigens auch unter dem Gesichtspunkt der Kanalisierung von Online-Casinospielen hin zu standortgebundenen Casinospielen."


Mit Verlaub, was für ein Quatsch, denn in der Praxis übersetzt heißt das

Wir reduzieren die Kriminalitätsbekämpfung in bestimmten Bereichen einfach auf Null, besetzen die Aufsichts- und Untersagungsbehörden personell unter und schieben ihnen noch ein paar weitere Tätigkeiten (- siehe in NRW nach GWG -) zu und wenn man dann feststellt, dass man einen bestimmten Bereich nicht in den Griff bekommt - Zitat: gegenwärtige Verbote nicht durchgesetzt werden" - dann behauptet Mann dass es eine "Kanalisierung" sei, wenn man zu den Illegalen einfach noch ein paar andere Wirtschaftsteilnehmer legal arbeiten lässt.


In der Praxis heißt das "Ausweitung" des Marktes! Das hat NICHTS mit Kanalisierung zu tun.

VG
Meike



Gepostet am 15.09.2012 um 07:08 von:
Benutzer: Meike
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