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Hallo Christiane,

danke für die schnelle Antwort. Das mit den erforderlichen Unterlagen ist ja auch alles gut im § 34a GewO und in der BewachV beschrieben. Eben nur nicht, wie die Bestätigung erfolgen soll.
Da macht die Bestätigung durch formloses Schreiben auch Sinn. Und Gebühren sowieso, man ist ja schließlich tätig geworden.  Formulier  

Für die Meldung durch den Bewacher habe ich mir auch einen entsprechenden Meldebogen "erarbeitet". Da gibts ja etliche Vorlage im Net.

Also vielen Dank nochmals und viele Grüße aus Raguhn-Jeßnitz in den Harz.



Gepostet am 14.09.2012 um 09:01 von:
Benutzer: Raguhn-Jeßnitz
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