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Hallo zusammen,

in unserer 10.000 Ew zählenden Kommune kommt es nicht so oft vor, dass man sich mit einem Bewachungsgewerbe befassen muss. Nun ist es aber "passiert". Erlaubnisverfahren u.s.w. ist abgeschlossen. Das Bewachungsunternehmen hat nun auch pflichtgemäß sein Wachpersonal, samt erforderlicher Unterlagen, gemeldet.
Nun habe ich aber nicht wirklich was gefunden, ob und wie die Bestätigung des Wachpersonals erfolgen soll. Im § 34a Abs. 3 steht nur "kann" und in Abs. 4 ist nur die Untersagung der Beschäftigung von Personen geregelt.

Daher würde es mich brennend interessieren, wie das in anderen Kommunen (sicherlich mit mehr Erfahrung) gehandhabt wird und wie son eine Bestätigung aussehen kann.

Vielen Dank vorab.



Gepostet am 14.09.2012 um 08:31 von:
Benutzer: Raguhn-Jeßnitz
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