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Hallo Andrege.

Willkommen im Forum  smile  

Ich sag mal, die folgende Antwort wäre Perfekt in deinem Fall:


[QUOTE]Die gewerbliche Ausübung Ihrer Tätigkeit ist in Ihrer örtlichen Gewerbemeldestelle anzeigepflichtig.
[B]Bitte beachten Sie:[/B]
Die Abgrenzung zwischen einem Freien Beruf und einer gewerblichen Tätigkeit ist in dem von Ihnen gewünschten Tätigkeitsbereich einzelfallabhängig. Erste individuelle Informationen über die Zuordnung Ihres Tätigkeitswunsches zu den Freien Berufen oder zum Gewerbe können Sie bei Ihrem Gewerbeamt erhalten.
(Quelle: [URL]http://www.gewerbeanmeldung.nrw.de,[/URL] leicht geändert    )[/QUOTE]

Im hiesigen Lexikon steht zum Fotodesigner:

[QUOTE]Fotodesigner
Kategorie: GERIX-ONLINE [U]Kein Gewerbe[/U]
Quelle: VG Sigmaringen, Gewerbearchiv 1995, 485
[B]Voraussetzung[/B]: Eigene Bilderfindungen, Gefühle, Wünsche zum Ausdruck bringt. Der Foto-Designer konzipiert und inszeniert Bildwelten
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald[/QUOTE]

Die Frage ist, inwieweit du schöpferisch und künstlerisch tätig wirst. Voraussetzung ist eine "eigenschöpferische Leistung und eine über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinausgehende Gestaltungshöhe".
Ein künstlerisches Wirken ist zu verneinen bei weisungsgebundenen Tätigkeiten. (Quelle: [URL]http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/816028/data/Abgrenzung_Gewerbe_u
nd_freier_Beruf-data.pdf[/URL])
Aus diesem Grund würde ich eher zum Gewerbe tendieren.

Ich kann dir jedoch nur empfehlen, bei deinem für dich zuständigen Gewerbeamt vorzusprechen.

MfG, Steffen



Gepostet am 13.09.2012 um 11:19 von:
Benutzer: Steffen Balzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=75925#post75925


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