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» Reittherapie = anzeigepflichtiges Gewerbe? «

Ich halte es für zweifelhaft. Die [url=http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/]Berufsinformationen[/url] der Bundesagentur für Arbeit - Zugangsvoraussetzungen für Reittherapeutin - könnten für einen Heilhilfsberuf und damit anzeigefreie Gewerbetätigkeit sprechen, falls eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich ist. Die mindestens einjährige und kostenträchtige Ausbildung spricht auch nicht für eine Bildung auf einfachem Niveau.



Gepostet am 12.09.2012 um 15:44 von:
Benutzer: looewe
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=75904#post75904


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