Forum-Gewerberecht

» Zulassung als Wachpersonal «

Hallo Foras,

um es kurz zu machen: Er (der Bekannte) selbst kann gar nichts machen.

Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde ist - so nehme ich aufgrund Ihrer Einleitung - 'Ihre' Firma als Bewachungsgewerbetreibende.

Offenbar ist die Aufsichtsbehörde zu der Auffassung gelangt, dass die vorliegende Verurteilung nicht der zu fordernden gewerberechtlichen Zuverlässigkeit als Wachperson entspricht.

Sollten Sie als Bewachungsgewerbetreibender mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, steht Ihnen der (Verwaltungs-)Rechtsweg offen.

In diesem Zusammenhang darf ich Sie darauf hinweisen, dass die Mitglieder des Forums bzw. die VerfasserInnen der Beiträge keine Rechtsberatung betreiben dürfen.

Im Übrigen darf ich auf meine Signatur und auf die [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/rules.php]Nr. 2.3 der Board-Regeln[/URL] hinweisen.



Gepostet am 07.09.2012 um 19:24 von:
Benutzer: Stadt Kassel*Fricke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=75803#post75803


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