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Zit.
Unverbindliche Voranmeldung:
Wir bitten alle Interessenten, sich zunächst in diese Voranmelde-Liste ("Beim Treffen anmelden") einzutragen, die für alle Foren-Mitglieder sichtbar ist. Somit können ggf. Fahrgemeinschaften bebildet werden.
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Verbindliche Anmeldung:
Zur verbindlichen Anmeldung an der Bundesfachtagung bitten wir ausschließlich unser Anmeldeformular zu nutzen, das ab Freitag, dem 07.09.2012 über diesen Infothread bzw. über eine separate Internet-Seite erreichbar sein wird.
Anmeldeschluss ist der 15. Oktober 2012
Zit. Ende

Hallo!
Sorry, muss jetzt - nach verzweifelter Suche - doch nachfragen. Wo ist denn diese Voranmeldeliste und wo ist das Anmeldeformular für die verbindliche Anmeldung? Ich find's einfach nicht. Bin momentan etwas in Eile, da letzter Tag vor dem Urlaub.

Gruß



Gepostet am 07.09.2012 um 11:35 von:
Benutzer: Thomas
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=75796#post75796


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