Forum-Gewerberecht

» Sperrzeiten «

So sieht der § 9 seit 1.1.2010 aus:
§ 9
Allgemeine Sperrzeit
(1) Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 3 Uhr, in Kur- und Erholungsorten um 2 Uhr. In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag beginnt die Sperrzeit um 5 Uhr. Für Spielhallen beginnt die Sperrzeit um 0 Uhr. Sie endet jeweils um 6 Uhr.

(2) In der Nacht zum 1. Januar wird die Sperrzeit aufgehoben, in der Nacht zum Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai beginnt sie um 5 Uhr. Satz 1 gilt nicht für Spielhallen.



Gepostet am 04.09.2012 um 08:24 von:
Benutzer: Sigi2910
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=75682#post75682


Beitrags-Print by Breuer76