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» Sperrzeiten «

Unsere sechs Stunden waren übrigens schon vor dem Glücksspielstattsvertrag. Ganz alte Regelung. Und als die Sperrzeiten von Gaststätten liberalisiert wurden, hat man beim Land an denen der Spielhallen festgehalten. Ich hänge die alte GastV mal an - sie wurde bei den Gaststätten dahingehend noch gelockert, als nun unter der Woche drei und am Wochenende fünf Uhr als Sperrzeitbeginn gilt.



Gepostet am 04.09.2012 um 08:22 von:
Benutzer: Sigi2910
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