Forum-Gewerberecht

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Hallo aus Bad Fallingbostel,
das kommt wohl darauf an, was die "Ableser" sonst noch so machen. Bieten Sie Dienstleistungen für alle möglichen Betriebe an und werden dann auch von verschiedenen Firmen immer wieder mit solchen Tätigkeiten beauftragt, könnte das eine gewerbliche Tätigkeit sein. Alleine für die Stadtwerke für die Dauer von etwa 3 Wochen Stom abzulesen, halte ich ebenfalls nicht für eine gewerbliche Tätigkeit. Das wäre dann weder Nachhaltig noch auf Dauer angelegt. Ich würde hier sogar die Gewinnerzielungsabsicht verneinen.

Viele Grüße, Regina Runge



Gepostet am 03.09.2012 um 14:18 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
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