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    aus dem sonnigen Ingolstadt,

Für die Untersagung der Werbung im Internet ist für ganz Bayern die Regierung von Mittelfranken zuständig. Diese hat am 11. August 2006 mit Allgemeinverfügung die Werbung für Sportwetten im Internet untersagt. Die Untersagung gilt für alle Betreiber von Internetseiten, die ihren Wohnsitz, Sitz, oder in Ermangelung dessen, ihren ständigen Aufenthalt in Bayern haben.

Die Allgemeinverfügung kann [url=http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt1/abt1dsa_all
g_verf.htm]hier[/url] eingesehen werden.



Gepostet am 17.08.2006 um 16:29 von:
Benutzer: Ingolstadt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7563#post7563


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