Forum-Gewerberecht
» Gewerbeabmeldung gegenseitige Unterrichtung «
Hallo Therme,
deine Vermutung ist richtig.
Diese Niederschrift ist lediglich ein Indiz. Wenn das Gewerbe [U]tatsächlich [/U]ausgeübt wird, stehen dir alle Türen offen.
In derartigen Fällen ist mein erstes Schreiben meist eine Information über die Anzeigepflicht sowie Folgen, [U]wenn[/U] er ein Gewerbe ausübt.
Je nach Person kommen die unterschiedlichsten Antworten oder nicht, und du kannst entsprechend reagieren.
Gruß, Steffen
Gepostet am 28.08.2012 um 10:16 von:
Benutzer: Steffen Balzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=75538#post75538
Beitrags-Print by Breuer76