Forum-Gewerberecht

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 Kopfkratz   hmmm, ich glaube da muss ich widersprechen. Abs. 3 vom 31er sagt eigentlich aus, dass die Verjährung nach Beendigung der Handlung beginnt. In unserem Fall waren die Veranstaltungen im Febraur, gehe davon aus, dass die Verjährung bereits Anfang August abgelaufen ist.

Lass mich aber gerne etwas besseren belehren!!!!!!

Bis dann - oder besser Mahlzeit



Gepostet am 17.08.2006 um 12:02 von:
Benutzer: VG Alteglofsheim
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7542#post7542


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