Forum-Gewerberecht

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Ich muss nochmals kurz auf das Verjährungsproblem zurückkommen, da ich gerade munter ein ähnlich "verjährtes" Verfahren eröffnet habe.

§ 31 OwiG greift näturlich erst nach Bekanntwerden der Ordnungswidrigkeit!

Ein Kunde von mir hat sein Geschäft zum ende des letztne Jahres eingestellt, wovon ich jedoch erst heute Kenntnis erlangt habe. also habe ich ein halbes Jahr Zeit, diese Owi zu verfolgen!

...glaub ich  verwirrt  



Gepostet am 17.08.2006 um 11:30 von:
Benutzer: der_vollstrecker
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7537#post7537


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