Forum-Gewerberecht

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Hallo TomFR,

der Begriff der [URL=http://de.wikipedia.org/wiki/Gepr%C3%A4getheorie]Geprägetheorie[/URL] entstammt dem Steuerrecht.

Gewerberecht und Steuerrecht gehen in Deutschland jedoch "getrennte Wege". So ist beispielsweise der im Steuerrecht existierende Gewerbebegriff nicht mit dem Gewerbebegriff des Gewerberechts identisch.

Dies bedeutet, dass jedwede gewerbliche Tätigkeit, die nicht nur unbedeutender Annex einer anderen Tätigkeit ist, der gewerberechtlichen Meldepflicht unterliegt. In Bezug auf die steuerrechtliche Anmeldung mag dies freilich vollkommen anders aussehen.

Im konkreten Fall empfehle ich sowohl die zuständige Gewerbebehörde als auch einen Steuerberater zu kontaktieren.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 15.08.2012 um 17:36 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=75287#post75287


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