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» Gemischte Tätigkeit, d.h. freier Beruf und Gewerbe «

Hallo, habe folgenden Fall:

Es gibt ja gemischte Tätigkeit, d.h. freier Beruf und Gewerbe hängen nach der Geprägetheorie unzutrennbar zusammen:

Geprägetheorie (für Einzelunternehmer)
Die Geprägetheorie bestimmt die Einordnung der untrennbaren Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich. Entscheidend ist demnach, welche der Tätigkeiten für das Erscheinungsbild der Gesamtbetätigung prägend im Vordergrund ist. Die Geprägetheorie ist aber nur bei Tätigkeiten anwendbar, die als einheitlich anzusehen sind. Dies ist i. d. R. nur dann geboten, wenn die Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass sie nach der Verkehrsauffassung als Einheit anzusehen sind.


Nun der Fall:
Es hat sich jemand als Freiberufler selbstständig gemacht, vor dem Hintergrund der Geprägethorie ist er freiberuflich und hat dies dem Finanzamt so gemeldet. Nun überwiegen irgendwann bei ihm die gewerblichen Tätigkeiten (auch nach der Geprägethorie)
a) kann er dann die gleiche Firma als Gerwebe anmelden
b) muss er seine Freiberuflichkeit dann aufheben lassen?

Vielen Dank:-)
Tom



Gepostet am 15.08.2012 um 16:56 von:
Benutzer: TomFR
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