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Entschuldigung, ich habe glatt übersehen, daß die Rechtsgrundlage für die Personaltoilette schon genannt war.
Die Personaltoiletten sind [b]strikt[/b] vom Gebrauch der Gäste auszuschließen, da ansonsten eine Kontamination durch eingeschleppte Keime zu befürchten ist. Hierüber gibt es mit den Betreibern keine Diskussion.
Also: Lebensmittelbetrieb mindestens eine Personaltoilette, Gästetoilette nach Bedarf.



Gepostet am 17.08.2006 um 09:15 von:
Benutzer: Schwarzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7522#post7522


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