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 Moin    Weißnicht  

Wie macht ihr das denn, wenn ein Gastronom auf einer Veranstaltung Speisen und Getränke anbieten möchte?

Habt ihr alle Gastronomen angeschrieben und über das neue GastG informiert, dass wenn sie außerhalb ihrer Niederlassung tätig werden möchten, eine Reisegewerbekarte statt der weggefallenen Gestattung benötigen?

Für eure Antworten bedanke ich mich!

LG, Gewerbe 2007



Gepostet am 13.08.2012 um 10:14 von:
Benutzer: Gewerbe2007
Der Original-Beitrag :
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