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Hallo Monarch,

von welchem angeblichen Gesetz in NRW sprichst Du, welches nicht so weit gegangen sei, wie Du es Dir vorgestellt hättest?


Das Gesetz heißt ZAG und ist ein Bundesgesetz. Da steht im Übrigen nichts von einem Verbot vom 01.04.2011, sondern nur etwas über den Ablauf einer Übergangsfrist, - welche ohnehin nur für bestimmte Gewerbetreibende gegolten hatte-, in der man es ohne Erlaubnis betreiben konnte.

Im ZAG wird erläutert, wann was strafbewehrt und wann was bußgeldbewehrt ist.

Im Spielhallengesetz des Landes Hessen werden ebenso und dazu weitreichendere Sachverhalte erläutert mit dem entsprechenden Bußgeldtatbestand.

Wenn das Ordnungsamt in Kassel vor einem Jahr tätig wurde, dann wäre dies vermutlich im Rahmen der Gefahrenabwehr gewesen, um die drohenden Straftaten nach ZAG abzuwehren.


Wenn eine Gefahrenabwehr einen "Spielertourismus" auslösen würde, wie Du dies hier nun behauptest, dann müsste man ganz andere Konsequenzen daraus ziehen.


VG
Meike



Gepostet am 08.08.2012 um 05:01 von:
Benutzer: Meike
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