Forum-Gewerberecht

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Hallo aus Neuss,

Kollege Kramer hat die Sache mal wieder auf den Punkt gebracht. Aber als Cloppenburger Kollege sitzt er bei dem Thema ja auch an der Quelle. großes Grinsen  

Ich finde jedoch, wenn die Ermittlungslage klar ist, sollten Sie die Durchführung der OWi-Verfahren ernsthaft in Erwägung ziehen.

Das Früchtchen verfolgt mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes einen überaus billigen Einschüchterungsversuch. Diesem kann man getrost mit 4 separaten OWi-Verfahren deutlich machen, dass wer Schläge verlangt, diese auch gerne kassieren kann. Boxkampf  

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens würde ich mir zudem mal einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den netten Herrn besorgen. Dieser enthält in der Regel entsprechende Eintragungen, was wiederum bei der Bemessung der Bußgelder entsprechend gewürdigt werden kann.



Jürgen Schmitz



Gepostet am 16.08.2006 um 19:21 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
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