Forum-Gewerberecht

» Auskunft aus dem Gewerbezentralregister «

Ein e.K. bekommt einen GZR-Auszug für eine natürliche Person GZR 3.
Wenn er das zur Vorlage bei einer anderen Behörde braucht (behördliche Auskunft) dann mit der Belegart 9. Dann muss auch angegeben werden, wofür das benötigt wird (Verwendungszweck z.B. Gaststättenerlaubnis). In das Rücksendeanschriftfeld kommt dann die Adresse der Behörde, die die Auskunft haben möchte. Der Gewerbetreibende bekommt den Auszug nicht.

Christiane



Gepostet am 02.08.2012 um 14:07 von:
Benutzer: Christiane
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=74982#post74982


Beitrags-Print by Breuer76