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 Moin   ,
auch ich hatte hier eine Frage zu Personaltoiletten zu klären und bin auf diesen Beitrag gestoßen.
[quote][i]Original von Kramer-Cloppenburg[/i]
Ich wäre bestimmt nicht böse, wenn mir jemand eine Rechtsgrundlage nennen könnte, wonach ich in einem Gaststättenbetrieb bei weniger als 5 Beschäftigten eine Personaltoilette (rechtmäßig) fordern kann und mit dieser Entscheidung auch in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren oben bleibe.
[/quote]
Mit diesem Ergebnis konnte ich mich irgendwie nicht anfreunden und habe weitergesucht. Zunächst einmal ist die Arbeitsstättenverordnung am 12.08.2004 geändert worden.
Nix mehr mit 5 Arbeitnehmern! Gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereit zu stellen. Auch schon bei einem Arbeitnehmer! Ob diese Toilettenräume nur für das Personal zugänglich sein dürfen, steht leider nicht deutlich in der Arbeitsstättenverordnung.
In der Lebensmittelhygiene-Verordnung (VO (EG) 852/2004) steht in Kapitel 1 Nr. 3, dass genügend Toiletten ... vorhanden sein müssen. Da sich diese VO mit der Hygiene in den Betrieben befasst, könnte man evtl. daraus schließen, dass gesonderte Toiletten für die Beschäftigten (nicht nur bei Beschäftigung von Arbeitnehmern) erforderlich sind. Also auch Personal-WC bei Familienbetrieben.

Alles etwas vage, aber leider gesetzlich nicht deutlicher geregelt, oder?

Gruß
S. Meyer



Gepostet am 16.08.2006 um 12:02 von:
Benutzer: Meyer
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https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7489#post7489


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