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ich bin der ganz Neue hier im Forum.

Arbeite seit 2 Monate in einer Gewerbeabteilung, Themen: Gewerbeuntersagung, Schwarzarbeit, MMA, Jugendschutz-Owi.

Wie Sie sich vorstellen können ist die Verwirrung noch groß. Mein Vorgänger hat eher im stillen Kämmerlein gearbeitet und so können mir meine Kollegen vor Allem auf dem Bereich GU nicht sehr weiterhelfen.

Meine erste Frage betrifft den Unterschied zwischen Ausstellung und Spezialmarkt. Definitionen und Beispiele sind mir auf Grund des Studiums von Landmann und Rohmer schon klar. Die Vorgehensweise bisher hier am Platz noch nicht und deshalb bitte ich um Hilfe anhand eines Beispiels.

Eine Veranstaltung Thema Motorradtreffen; Bikes, Zubehör, Airbrush, Gürtel, Taschen, Sonnenbrillen, Schmuck,Kleidung, Helme u.a. wurde alle die Jahre als Spezialmarkt festgesetzt (Fr.Sa.So)

Eine zweite Veranstaltung mit dem Thema Kids; Kinderwagen, Zahnhygiene, Kinderbekleidung, Kinderschutzbund, Babyausstattung, Finanzdienstleistungen für Kinder, Evangelische Kirche, Goldschmiede,pro familia, Kinderhoroskope u.a. wurde bisher als Ausstellung festgesetzt (Sa. So)

Beide Veranstaltungen finden jährlich statt und sind für jedermann gedacht. Ich sehe beide als Ausstellung.

Über einen dritten Fall habe ich nun zu entscheiden. Verschiedene Baufirmen machen eine Leistungsschau (Sa. So). Zimmermann, Maler u. alle anderen Gewerke haben einen Stand, beraten über ihre Leistungen, nehmen Bestellungen an und wollen verkaufen. Vorhaben ist, diese Veranstaltung auch jährlich zu etablieren.

Auch hier sehe ich nach Auslegung des Kommentars eine Ausstellung.

Liege ich falsch?

Sehen Sie es mir nach, wenn ich hier am unteren Level beginne. Ich möchte aber erstmal alle Grundsatzfragen intus haben.

Vielen Dank für die Hilfe
und für dieses Forum

Gruß Uli



Gepostet am 25.07.2012 um 13:56 von:
Benutzer: tulpa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=74798#post74798


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