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Ich sehe das ganze wie Kollege Puz.zle. Wenn die Dame eine Ausbildung als Physiotherapeutin hat und zudem eine kassenärztliche Zulassung, besteht keine Anmeldepflicht, auch wenn die Reiki- Sache eine gewerbliche Tätigkeit ist (jedenfalls wenn man davon augeht, dass das Geld über die "richtigen" Massagen verdient wird).

Wenn dem nicht so ist, muss die gute anmelden.

Hatte neulich einen ähnlichen, aber sehr hartnäckigen Kollegen. Der ist Kinesiologe, ist zwar ein ganz kleiner Teilbereich des Heilpraktikers, aber nicht medizinisch anerkannt. Da zieht man den LEuten an den Muskeln und dann kann er dir sagen was du alles flasch in deinem LEben machst, z.B. Ernährung, und sagt dir wie du es besser machen kannst.

Kommt meiner Meinung nach gleich hinter Handauflegen.

Jedenfalls war er der Meinung, dass das eine erzieherische und unterrichtende Tätigkeit und somit nicht meldepflichtig sei. Ist er nicht süß?

Das Verfahren hätte ich bis zum VG und weiter durchgezogen. Er hat aber klein bei gegeben  traurig  

Also, bleibt gesund, man weis ja nie, wer heutzutage Hand (an)auflegen will!



Gepostet am 16.08.2006 um 07:31 von:
Benutzer: der_vollstrecker
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