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» wettannahmestelle als Ladengeschäft- Nutzungsänderung? «

 Moin   aus Rheinhessen,
hier sind tatsächlich der Eigentümer der Immobilie und das Bauamt gefragt. Rein baurechtlich stellen Wettannahmestellen wohl Vergnügungsstätten dar, die in vielen Baugebieten unzulässig sind.
Durch die Genehmigung der Immobilie als Ladengeschäft ist außerdem die Nutzung festgelegt.



Gepostet am 22.07.2012 um 20:50 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=74727#post74727


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