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» Erlaubnispflicht nach §34c Gewo? «

 Moin  

Da kann ich mich meinen Vorredner nur anschließen!

Ein klassischer Finanzdienstleister! Wenn der keine Erlaubnis nach § 34c braucht, wer denn dann!

Ein wunderschönen (und ruhigen) Arbeitstag!



Gepostet am 16.08.2006 um 07:14 von:
Benutzer: der_vollstrecker
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7472#post7472


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