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Moin zusammen:

Folgendes habe ich in Wikipedia gefunden:

"Die GEZ ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens sowie des Deutschlandradios die Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzuges durchführt. Sie wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung errichtet .

Die GEZ ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Dabei ist die GEZ jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da sie eine Stelle ist, welche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Sie wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt tätig.

Zur Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften werden von der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt so genannte Rundfunkgebührenbeauftragte vor Ort eingesetzt. Diese können u. a. Anzeigen zur Anmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes entgegennehmen, welche dann an die GEZ weitergeleitet werden."

Aber unabhängig davon, ob die GEZ nun eine Behörde (ob formell oder materiell oder was auch immer) ist, dürfen sie bei uns Gebühren bezahlen.

MfG - Ingo Hupens

By the way: Sind die Gemeinden eigentlich generell rundfunkgebührenbefreit?



Gepostet am 12.07.2012 um 11:53 von:
Benutzer: Ingo Hupens
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=74542#post74542


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